Schulpflicht: In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Die Stadtverwaltung Geilenkirchen informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder im August über die Anmeldung. Alle schulpflichtigen Kinder müssen angemeldet werden. Für die Einschulung 2025 sind das Kinder geb. bis zum 01.10.2019. Dies gilt auch für Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf und Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden oder die in diesem Jahr zurückgestellt werden sollen.
Sie machen sich Gedanken um die Einschulung Ihres Kindes, möchten eine vorzeitige Einschulung oder Rückstellung von der Schule? Ihr Kind hat einen heilpädagogischen Kitaplatz oder einen besonderen Förderbedarf?
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können. Im Gespräch werden wir gemeinsam eine gute Lösung führ Ihr Kind finden.
Aufnahmeverfahren für "Antragskinder"
Wenn das Gespräch mit den Eltern, die Beobachtung des Kindes beim Schnuppernachmittag und aus dem Kindergarten keine Bedenken ergeben, kann das Kind eingeschult werden.
Bei Bedenken halten wir intensive Rücksprache mit dem Kindergarten, stellen weitere Beobachtungen an und warten das schulärztliche Gutachten ab. Die Entscheidung über den Schulbesuch wird im Frühjahr getroffen (evtl. "Probeunterricht"). Über die Einschulung entscheidet in jedem Fall die Schulleitung.
Hospitation im Unterricht
Sie und Ihr Kind möchten unsere Schule genauer kennenlernen? Dann kommen Sie an einem Vormittag in den Unterricht und erleben Sie den ganz normalen Schulalltag. Wir bieten allen interessierten Eltern und ihren Kindern Hospitationsmöglichkeiten zwischen dem 23.9.2024 und 28.9.2023 an.
Bitte melden Sie sich vorher an, z.B. beim Informationsabend.
Hier finden Sie alle Informationen und eine Terminbuchungsmöglichkeit für die Anmeldung.