Allgemeine Informationen

 

Schulpflicht: In Nordrhein-Westfalen wird jedes Kind, das bis zum Beginn des 30. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, zum 1. August des gleichen Jahres schulpflichtig. Alle Kinder, die am 1. Oktober oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.

Die Stadtverwaltung Geilenkirchen informiert die Eltern der schulpflichtigen Kinder im August über die Anmeldung. Alle schulpflichtigen Kinder müssen angemeldet werden. Für die Einschulung 2022 sind das Kinder geb. bis zum 01.10.2016. Dies gilt auch für Kinder mit vermutetem sonderpädagogischem Förderbedarf und Kinder, die im letzten Jahr zurückgestellt wurden die in diesem Jahr zurückgestellt werden sollen.

Sie machen sich Gedanken um die Einschulung Ihres Kindes, möchten eine vorzeitige Einschulung oder Rückstellung von der Schule? Ihr Kind hat einen heilpädagogischen Kitaplatz oder einen besonderen Förderbedarf?
Bitte sprechen Sie uns an, damit wir einen Beratungstermin vereinbaren können.  Im Gespräch werden wir gemeinsam eine gute Lösung führ Ihr Kind finden.

 

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